Sie haben eine betriebliche Direktversicherung? Was bekommen Lebensgefährten im Todesfall?

Sie haben eine betriebliche Direktversicherung? Was bekommen Lebensgefährten im Todesfall?

Grundsätzlich gibt es automatisch folgende Regelung:

Bei Besteuerung der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG ist die Versicherungsleistung im Todesfall in nachstehender Reihenfolge zu zahlen:

a) den Ehegatten, mit dem der Arbeitnehmer bei seinem Tode in gültiger Ehe verheiratet war bzw. an den gemäß dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Partner

b) den Kinder gemäß § 32 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 5 EStG sowie an namentlich benannte
Pflege- / Stief- und faktische Stiefkinder, wenn diese im Haushalt des Arbeitnehmers dauerhaft aufgenommen worden sind und eine schriftliche Bestätigung über das Bestehen eines entsprechenden Kindschaftsverhältnisses zum Auszahlungsbeginn vorliegt, zu gleichen Teilen. Für Zusagen, die bis zum 31.12.2006
erteilt wurden, gelten für das Vorliegen einer begünstigten Hinterbliebenenversorgung die Altersgrenzen
des § 32 EStG in der bis zum 31.12.2006 geltenden Fassung.

c) den Lebensgefährten, sofern dieser namentlich benannt ist und gegenüber dem Arbeitgeber auch schriftlich versichert wird, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht.

Wer Lebensgefährten für den Todesfall begünstigen will, muss diesen konkret benennen

Leider wird diese Benennung zu Lebzeiten leider oft versäumt, sodass dann im Todesfall das Guthaben nur bis maximal in Höhe von ca. 8.000.- € ausgezahlt werden darf. 

Ledige ohne Kinder

Sofern ein Lebensgefährte vorhanden ist, sollte dieser als bezugsberechtigt namentlich benannt werden. Die ist widerruflich, kann also auch wieder geändert werden. Dafür gibt es Formulare. Siehe hier im Beispiel LV 1871 unter folgendem Link

Formular Bezugsrecht LV 1871

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Mario Bartosch: Geschäftsführer und Berater der AssetSecur GmbH

Mario Bartosch – AssetSecur GmbH

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