Der gefährlichste Moment in der Elternzeit ist der, den niemand sieht
Viele Angestellte in der Buchbranche glauben, dass ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung automatisch weiterläuft – auch wenn die bAV während der Elternzeit ruht.
Das stimmt in vielen Fällen nicht.
Und genau dann entsteht das Risiko, das häufig existenzielle Folgen hat.
1. Problem der Zielgruppe
Die Buchbranche ist weiblich geprägt. Viele Lektorinnen, Herstellerinnen oder Vertriebsmitarbeiterinnen gehen bei Familienzuwachs in Elternzeit. In dieser Zeit gibt es kein Arbeitsentgelt – es handelt sich um eine entgeltlose Phase.
Typischer Ablauf in der Praxis:
- Die Entgeltumwandlung in der bAV ruht.
- Der Arbeitgeber zahlt keine Beiträge mehr.
- Die Versicherer stellen den Vertrag meist beitragsfrei.
Und genau hier liegt das Risiko, das kaum jemand erkennt:
Sobald die bAV beitragsfrei gestellt wird, entfällt bei vielen Tarifen der BU-Schutz.
Das betrifft sowohl
- die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als auch
- die mögliche integrierte BU-Rente (z. B. über die Branchenlösung Medien).
Das Thema gilt natürlich auch für Männer – und darüber hinaus für Sabbatjahre, längere Krankheit ohne Lohnfortzahlung oder andere entgeltlose Zeiten.
Kurz: Wenn kein Entgelt fließt, ruhen oft auch die entscheidenden Versicherungsleistungen.
2. Klare Empfehlung
Die sicherste Lösung ist:
Während der Elternzeit keine Beitragsfreistellung – stattdessen Stundung der Beiträge vereinbaren.
Mit der Stundung bleibt der volle BU-Schutz aktiv.
Die fehlenden Beiträge können später
- nachgezahlt,
- über die Zeit verrechnet,
- oder mit leicht reduzierten Leistungen fortgeführt werden.
Diese Lösung ist für Mitarbeitende und Arbeitgeber nachhaltig, fair und risikoärmer.
3. Warum diese Empfehlung?
Beitragsfreistellung bedeutet:
- Es wird nichts mehr eingezahlt.
- Der Vertrag ruht.
- Der Berufsunfähigkeitsschutz ist in dieser Phase oft komplett weg.
- Tritt BU während der Elternzeit ein → keine Leistung, obwohl zuvor jahrelang Beiträge gezahlt wurden.
Stundung bedeutet:
- Der Vertrag bleibt aktiv.
- Der volle BU-Schutz wird aufrechterhalten.
- Die Beiträge werden nur zeitlich verschoben.
- Nach Rückkehr in den Job kann der Rückstand geplant nachgezahlt oder verrechnet werden.
Mit Stundung bewerten wir die Lösung als deutlich
4. Risiken / Grenzen
Auch wenn die Stundung die bessere Lösung ist, gibt es Grenzen:
- Nicht jeder Tarif kann Stundung.
Manche Versicherer bieten das schlicht nicht an. - Fristen müssen eingehalten werden.
In der Regel muss die Stundung vor Beginn der entgeltlosen Zeit beantragt werden. - Nachzahlung kann belasten.
Je nach Dauer der Elternzeit können sich mehrere Tausend Euro ansammeln, die später finanziert werden müssen. - Ohne schriftliche Dokumentation droht Haftungsrisiko für Arbeitgeber.
- Bei alten Tarifen können Sonderbedingungen gelten, die nur individuell geprüft werden können.
5. Was andere falsch machen
In der Praxis stolpern viele Unternehmen und Mitarbeitende immer wieder über dieselben Fehler:
- Automatische Beitragsfreistellung, ohne die BU-Komponenten zu prüfen.
- Unwissen, dass die Beitragsbefreiung bei BU in der beitragsfreien Zeit oft nicht gilt.
- Keine schriftliche Aufklärung durch HR oder Geschäftsleitung.
- Unklare Tarifstrukturen, insbesondere bei älteren bAV-Verträgen.
- Vertrauen auf Annahmen, obwohl prüfbare Fakten nötig wären.
Diese Fehler können im Ernstfall zu immensen finanziellen Schäden führen.
6. Beispiel aus der Praxis (Case)
Ausgangslage
Eine 35-jährige Lektorin arbeitet seit mehreren Jahren in einem Verlag.
Sie spart monatlich 250 € in ihre bAV.
Darin enthalten ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit.
Sie geht in Elternzeit.
HR stellt den Vertrag – wie immer – beitragsfrei.
Herausforderung
Die Lektorin glaubt, dass der BU-Schutz weiterläuft.
Tatsächlich ist der Schutz aber pausiert, solange der Vertrag beitragsfrei ist.
Wenn nun während der Elternzeit BU eintritt, wird nichts bezahlt.
Unsere Analyse
- Beitragsfreistellung → BU-Schutz ruht.
- Stundung wäre möglich gewesen → Schutz wäre vollständig erhalten geblieben.
- Risiko: massive finanzielle Einbuße.
Unsere Empfehlung
- Künftige Elternzeiten immer mit Stundung lösen.
- HR-Prozess einführen:
- Mitarbeitende aktiv informieren
- Tariffähigkeit prüfen
- Entscheidung schriftlich dokumentieren
Das vermeidet Schutzlücken und Haftungsrisiken.
7. Zwei Szenarien – wie hoch der Schaden wirklich sein kann
- bAV-Beitrag: 250 € / Monat
- Laufzeit bis 67: 32 Jahre
- BV bei BU würde diese Beiträge übernehmen – wenn der Schutz aktiv wäre
Schaden bei Beitragsfreistellung:
- Fehlende Beiträge:
→ 250 € × 12 × 32 = 96.000 € - Verpasster Zinseszinseffekt (bei 3 % p. a.):
→ Endkapitalverlust: ca. 160.000 €
Gesamtschaden realistisch: 120.000 € – 180.000 €
Bewertung:
Ein erheblicher Verlust, der die gesamte Altersvorsorge der Beschäftigten schwächt.
Szenario 2: BU-Rente 2.500 € – BU-Eintritt mit 32 Jahren
- BU-Rente: 2.500 € / Monat bis 67
- BU tritt mit 32 Jahren ein (z. B. Schlaganfall nach Geburt)
Schaden bei beitragsfreier Zeit:
- 2.500 € × 12 × 35 Jahre = 1.050.000 €
Bewertung:
Ein Schaden in Millionenhöhe.
Bei richtiger Gestaltung wäre die volle Rente gezahlt worden.
8. Q&A – Die 5 wichtigsten Fragen
1) Gilt das nur für Elternzeit?
Nein. Jede entgeltlose Zeit ist betroffen – also auch Sabbatjahre oder längere Krankheitsphasen.
2) Gilt das auch für Männer?
Ja. Elternzeit ist für alle gleich geregelt. Männer sind seltener betroffen, aber nicht ausgeschlossen.
3) Woher weiß ich, ob mein Tarif Stundung kann?
Nur aus den Versicherungsbedingungen. Eine tarifliche Prüfung ist zwingend notwendig.
4) Kann ich Stundung nachträglich vereinbaren?
Fast nie. Sie muss vor Eintritt der entgeltlosen Zeit geregelt werden.
5) Muss HR Beschäftigte informieren?
Ja. Es besteht eine Fürsorgepflicht – und zur Risikovermeidung gehört eine korrekte, schriftliche Information.
9. Handlungsschritte
Für Mitarbeitende in der Buchbranche
- BAV-Unterlagen prüfen
- BU-Komponenten identifizieren
- Vor Elternzeit HR aktiv auf Stundung ansprechen
- Schriftliche Bestätigung einholen
- Nach der Elternzeit: Nachzahlung oder Beitragsanpassung planen
Für HR, Personalverantwortliche und Verlage
- Tarife prüfen – Stundungsfähigkeit sicherstellen
- Standardprozess definieren
- Mitarbeitende schriftlich informieren
- Entscheidung dokumentieren
- Wiedereintritt in den Job organisieren und Nachzahlung planen
Fazit
Beitragsfreistellung während der Elternzeit wirkt harmlos, ist aber in der Realität eine gefährliche Schutzlücke, die existenzielle Schäden verursachen kann – bis hin zu über einer Million Euro.
Die Stundung ist die deutlich wirksamere Lösung, weil sie den BU-Schutz vollständig erhält und gleichzeitig finanziell flexibel bleibt.
Damit diese Lösung funktioniert, braucht es:
- die richtige Tarifstruktur,
- rechtzeitige Planung,
- klare Information und Dokumentation.
Klare Handlungsempfehlung
– Immer prüfen, ob eine Stundung möglich ist – und diese aktiv nutzen.
– Nie automatisch beitragsfrei stellen.
– Tarifprüfung und Dokumentation sind Pflicht.
Über uns – wer wir sind und wofür wir stehen
Gemeinsam stehen wir für eine Beratung, die
– verständlich ist,
– rechtssicher strukturiert,
– auf die Besonderheiten der Buch‑ und Medienwelt zugeschnitten
– und immer auf Augenhöhe mit Arbeitgebern und Mitarbeitenden erfolgt.
AssetSecur – Absicherung mit Verstand. Beratung mit Branchenkenntnis.

Mario Bartosch
Mario Bartosch, Gründer und Inhaber der AssetSecur GmbH, ist
bAV‑Experte (Deutsche Maklerakademie), Dipl.-Betriebswirt für Versicherungswesen und seit mehr als zwei Jahrzehnten ausgewiesener Spezialist für die Themen betriebliche Altersversorgung, Finanzplanung und Biometrie. Seine tiefe Branchenkenntnis macht ihn zu einem der erfahrensten Ansprechpartner für Verlage, Medienhäuser und Kulturbetriebe.

Fiona Schwesig
Fiona Schwesig, Geschäftsführerin und Beraterin der AssetSecur GmbH, ist Kauffrau für Versicherungen und Finanzen sowie Expertin für betriebliche Altersversorgung (Deutsche Maklerakademie). Seit 2022 verstärkt sie das Unternehmen mit modernen Beratungskonzepten rund um die bAV für Arbeitnehmende sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne die üblichen Gesundheitsfragen über die „Branchenlösung Medien“.

„Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, eine Haftung können wir jedoch nicht übernehmen. Wenn Sie eine verbindliche juristische Einschätzung benötigen, vermitteln wir Ihnen gerne geeignete Expertinnen und Experten aus unserem Netzwerk.“
