Rentengarantiefaktor in Fondsrenten. Dieser Wert bestimmt deine Rente!
Der Rentengarantiefaktor
Es steht im Vertrag, doch kaum jemand achtet darauf!
Der Rentengarantiefaktor ist sowohl bei privaten Fondsrentenversicherungen wie auch Fondsrenten in der betrieblichen Altersversorgung eine entscheidende Größe.
Denn: was bringt dir am Ende ein hohes Fondsguthaben, wenn der Umrechnungsfaktor für die Rente mies ist?
Der Rentengarantiefaktor ist eine Kennzahl, die angibt, wie viel monatliche Rente dir der Versicherer pro Vertragsguthaben auszahlt.

Wie viel Rente bekommst du später tatsächlich?
Wie viel Rente bekommst du tatsächlich?
Üblicherweise wird der Faktor in „monatlich Rente pro 10.000 € Vertragsguthaben“ ausgewiesen, wenn der Vertrag in die Rentenphase übergeht.
Beispiel: weißt deine betriebliche oder private Fondsrentenversicherung vor Renteneintritt einen Rentengarantiefaktor in Höhe von 26 aus und du hast ein bei Rentenbeginn ein Fondsguthaben von 100.000 Euro, dann zahlt dir die Versicherung GARANTIERT lebenslang eine Rente in Höhe 260 €.
„Garantiert“ bedeutet, dass dieser Betrag nicht unterschritten werden darf. Der tatschliche Rentenfaktor und die damit verbundene Rente kann höher sein, z. B. wenn die Kapitalmärkte gut laufen oder die Lebenserwartung der Versicherten sinkt.
Meine obige Beschreibung ist die „reine Lehre“. Manche Versicherer können die garantierten Faktoren auch anpassen oder weisen Faktoren aus, die nur teilweise eine Garantie ausweisen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) lässt dem Versicherer leider auch Spielräume zum Ändern.
Zusammenfassung
Fazit: es lohnt sich, genau darauf zu achten, wie der Rentengarantiefaktor im Vertrag formuliert ist.
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