Riester oder Altersvorsorgedepot? Warum Familien ihre Vorsorge jetzt überprüfen sollten

Altersvorsorgedepot ab 2027: Warum Familien mit Kindern besonders profitieren

Ab dem 1. Januar 2027 wird das geförderte Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft ablösen. Besonders für Familien mit Kindern bringt das neue Modell attraktive Verbesserungen mit sich. Durch eine vereinfachte Förderung, höhere staatliche Zuschüsse und zusätzliche steuerliche Vorteile können Familien bereits mit überschaubaren Eigenbeiträgen eine beachtliche Förderung erhalten.

Die neue Kinderzulage macht den Unterschied

Der größte Vorteil für Familien liegt in der neugestalteten Kinderzulage. Künftig beträgt diese bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Dabei gilt ein einfaches Prinzip: Für jeden Euro, den der Sparer selbst einzahlt, gibt es einen Euro Kinderzulage – bis zum Höchstbetrag von 300 Euro je Kind.

Das bedeutet: Bereits mit einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr beziehungsweise rund 25 Euro monatlich pro Kind kann die volle Kinderzulage ausgeschöpft werden.

Im Vergleich zur bisherigen Riester-Förderung ist dies eine deutliche Vereinfachung. Die bisherige Staffelung mit 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder und 185 Euro für ältere Kinder entfällt. Außerdem werden die bisherige Vier-Prozent-Regel sowie Einkommensgrenzen abgeschafft. Künftig genügt ein pauschaler Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr, um von der Förderung zu profitieren.

Grundzulage und Kinderzulage sorgen für hohe Förderquoten

Die staatliche Förderung setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Gefördert werden Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro jährlich.

Die Grundzulage beträgt:

  • 50 Cent je eingezahltem Euro auf die ersten 360 Euro Beitrag
  • 25 Cent je eingezahltem Euro auf Beiträge zwischen 361 Euro und 1.800 Euro
  • maximal 540 Euro pro Jahr

Zusätzlich erhalten Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 Jahre sind, einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Gerade Familien können dadurch außergewöhnlich hohe Förderquoten erzielen.

2 Beispiele aus der Praxis

Eine Familie mit zwei Kindern zahlt den maximal geförderten Beitrag von 1.800 Euro pro Jahr ein, also 150 Euro monatlich.

Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Grundzulage: 540 Euro
  • Kinderzulage: 2 × 300 Euro = 600 Euro

Gesamtförderung: 1.140 Euro pro Jahr

Die Förderquote liegt damit bei rund 63 Prozent. Anders ausgedrückt: Zu jedem selbst eingezahlten Euro kommen 63 Cent vom Staat hinzu.

Familie mit einem Kind

Eine Familie mit einem Kind zahlt lediglich 300 Euro jährlich beziehungsweise 25 Euro monatlich ein.

Die Förderung beträgt:

  • Grundzulage: 150 Euro
  • Kinderzulage: 300 Euro

Gesamtförderung: 450 Euro pro Jahr

Die Förderquote liegt hier sogar bei 150 Prozent. Auf jeden selbst eingezahlten Euro kommen somit 1,50 Euro staatliche Förderung.

Steuerliche Vorteile als zusätzlicher Bonus

Neben den direkten Zulagen können die Beiträge auch steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings werden Zulagen und Steuerersparnis nicht einfach addiert. Stattdessen prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, welche Förderung für den Anleger vorteilhafter ist.

Nur wenn die mögliche Steuerersparnis höher ausfällt als die bereits erhaltenen Zulagen, wird die Differenz zusätzlich erstattet.

Bei Familien mit Kindern ist dies häufig nicht der Fall, da die hohen Kinderzulagen bereits einen Großteil der Förderung ausmachen.

Im Beispiel der Familie mit zwei Kindern können insgesamt 2.940 Euro steuerlich berücksichtigt werden – bestehend aus dem Eigenbeitrag von 1.800 Euro und den Zulagen von 1.140 Euro. Selbst bei einem Steuersatz von 42 Prozent ergibt sich daraus nur eine zusätzliche Steuererstattung von rund 95 Euro.

Im Beispiel der Familie mit einem Kind bleibt es dagegen vollständig bei den Zulagen, da diese den möglichen Steuervorteil bereits übersteigen.

Die wichtigste Erkenntnis: Für Familien sind die Zulagen in der Regel der wesentliche Förderbestandteil, während der zusätzliche steuerliche Vorteil häufig nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Was Familien jetzt beachten sollten

Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027 empfehlen wir insbesondere drei Aspekte im Blick zu behalten:

1. Bestehende Riester-Verträge überprüfen

Bereits abgeschlossene Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden. Niemand ist verpflichtet zu wechseln.

Dennoch lohnt sich für Familien eine individuelle Prüfung. Die neue, einheitliche Kinderzulage kann insbesondere bei mehreren Kindern oder bei vor 2008 geborenen Kindern deutlich attraktiver sein als die bisherige Förderung.

Riester vs. Altersvorsorgedepot
Riester vs. Altersvorsorgedepot

2. Beiträge sinnvoll festlegen

Bei Neuabschlüssen sollte die Beitragshöhe an die Anzahl der Kinder angepasst werden.

Unsere Empfehlung:

  • Mindestens 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind und Jahr einzahlen, um die Kinderzulage vollständig zu erhalten.
  • Wer die maximale Förderung nutzen möchte, kann bis zum Höchstbeitrag von 1.800 Euro jährlich einzahlen und zusätzlich die volle Grundzulage ausschöpfen.

3. Altersvorsorge ganzheitlich betrachten

So attraktiv die Förderung auch ist: Der maximal geförderte Beitrag liegt bei 1.800 Euro im Jahr beziehungsweise 150 Euro monatlich.

Für die meisten Familien wird dies allein nicht ausreichen, um die gewünschte Altersversorgung sicherzustellen. Das Altersvorsorgedepot eignet sich hervorragend als geförderter Baustein der Altersvorsorge, sollte aber sinnvoll mit weiteren Vorsorgelösungen wie der geförderten betriebliche Altersversorgung kombiniert werden.

Unsere Empfehlung

Sie haben Familie, Kinder und bereits einen Riester-Vertrag?

Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit dem neuen Altersvorsorgedepot auseinanderzusetzen. Eine individuelle Prüfung kann zeigen, ob die neue Förderung für Sie Vorteile bietet und wie sich Ihre Altersvorsorge künftig optimal gestalten lässt.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung – selbstverständlich auch dann, wenn Ihr bestehender Riester-Vertrag nicht über uns abgeschlossen wurde. Gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, die für Ihre Familie passende Lösung zu finden.

AssetSecur GmbH. Fiona Schwesig und Mario Bartosch.
Beratung für die nächste Generation der Buchbranche

Seit 2022 ist Fiona Schwesig gemeinsam mit Mario Bartosch in der AssetSecur GmbH tätig.
Fiona berät insbesondere jüngere Mitarbeitende in Verlagen, vor allem Frauen, mit einem klaren Verständnis für moderne Berufsbiografien, Lebensentwürfe und Absicherungsfragen.

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