Warum diese Frage in unserer Branche so häufig gestellt wird
Als Beratungspartner für die Buch- und Medienbranche erreichen uns jedes Jahr zahlreiche Anfragen zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Direktversicherung. Besonders häufig hören wir die Frage:
„Wo muss ich die Beiträge aus meiner Entgeltumwandlung eigentlich in der Steuererklärung angeben?“
Die Antwort wirkt zunächst überraschend – ist aber einfach und eindeutig.
In diesem Artikel geben wir eine klare Einordnung und erläutern, warum Beschäftigte in der Buch- und Medienbranche die Beiträge nicht in ihrer Steuererklärung eintragen müssen.
Was ist eine Direktversicherung? (Kurz erklärt)
Eine Direktversicherung ist ein zentraler Baustein der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Rentenversicherung umwandeln – die sogenannte Entgeltumwandlung.
Gerade in der Buch- und Medienbranche, die geprägt ist durch:
- befristete Arbeitsverhältnisse,
- Volontariate,
- Werkstudententätigkeiten,
- und Gehaltsstrukturen im mittleren Segment,
ist die bAV ein wichtiges Instrument, um langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.
Muss ich meine Beiträge zur Direktversicherung in der Steuererklärung angeben?
Der entscheidende Punkt ist:
Die Beiträge wurden bereits beim Gehalt steuerfrei gestellt.
Das bedeutet konkret:
- Die Entgeltumwandlung reduziert bereits im laufenden Jahr das zu versteuernde Einkommen.
- Da keine Steuer gezahlt wurde, gibt es auch keinen Betrag, der später steuerlich geltend gemacht werden könnte.
- Die steuerliche Förderung erfolgt automatisch über die Lohnabrechnung, nicht über die Steuererklärung.
Für die Buch- und Medienbranche ist das besonders relevant, da viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewusst auf effiziente Vorsorgelösungen setzen, ohne zusätzliche administrativen Aufwand.
Wie erkennt das Finanzamt die Direktversicherung?
Das Finanzamt kennt sämtliche relevanten Daten bereits durch die elektronische Lohnsteuerübermittlung eures Arbeitgebers.
Es besteht daher keine Notwendigkeit, die Beiträge zusätzlich in der Einkommensteuererklärung einzutragen.
Vorteile für Mitarbeiter*innen in der Buch- und Medienbranche
Die steuerfreie Entgeltumwandlung bietet besonders in unserer Branche:
- Sofortige Steuerersparnis
- Stärkung der eigenen Altersvorsorge
- Verlässliche und transparente Förderung über den Arbeitgeber
Viele Beschäftigte unterschätzen diesen direkten Vorteil und suchen fälschlicherweise einen steuerlichen Eintrag, den es gar nicht geben muss.
Fazit: Eine einfache steuerliche Regelung – und trotzdem ein häufiges Missverständnis
Die Frage, wo die Direktversicherung in der Steuererklärung auftaucht, ist verständlich – doch die Antwort bleibt eindeutig:
➡️ Die Beiträge aus Entgeltumwandlung müssen nicht eingetragen werden.
➡️ Die Steuerförderung wurde bereits beim Einzahlen berücksichtigt.
Damit entsteht für Beschäftigte kein zusätzlicher Aufwand in der Steuererklärung.
Sie haben Fragen?
Wir wissen: Die Themen betriebliche Altersvorsorge und Steuerrecht sind komplex – besonders für Menschen, die sich auf Inhalte, Kreativität und Medienproduktion konzentrieren möchten.
Wenn Sie Fragen zur Direktversicherung, zur Entgeltumwandlung oder zur optimalen Gestaltung Ihrer bAV haben, unterstützen wir Sie gerne.
Als spezialisierter Beratungspartner der Buch- und Medienbranche helfen wir dabei, verständlich und praxisnah Klarheit zu schaffen.
👉 Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Online- oder telefonische Beratung – individuell, transparent und branchenerfahren.

Mario Bartosch und Fiona Schwesig: bAV-Experten für die Buch- und Medienbranche
