„Unsere bAV läuft!“
Wenn man mit Geschäftsleitungen und HR‑Verantwortlichen spricht, hört man oft:
„Unsere bAV läuft. Da gibt es doch nichts zu befürchten.“
Doch genau das macht das Thema so gefährlich.
Die größten Haftungsrisiken entstehen nicht durch schlechte Prozesse, sondern durch gute Absichten, die nie dokumentiert wurden. Hier sind drei Risiken, die in der Praxis massiv unterschätzt werden – und im worst case teuer werden können.

1. Die unterschätzte Haftungsfalle „Gleichbehandlung“
Viele Unternehmen wollen Mitarbeitenden etwas Gutes tun:
eine kleine Extra‑Leistung für langjährige Beschäftigte, unterschiedliche Durchführungswege in verschiedenen Abteilungen oder individuelle Lösungen für einzelne Personen.
Was nach Wertschätzung klingt, ist arbeitsrechtlich eine Stolperfalle.
Das Gleichbehandlungsgebot bedeutet:
gleiche Rolle → gleiche Leistung.
Schon kleine Unterschiede können Nachzahlungsansprüche für ganze Belegschaften auslösen – rückwirkend, über Jahre hinweg.
Der häufigste Auslöser?
Es existiert keine aktuelle, schriftliche Versorgungsordnung.
2. Das unterschätzte Risiko bei übernommenen Direktversicherungen
Ein weitverbreiteter Irrtum:
Neue Arbeitgeber müssen bestehende Direktversicherungen oder Pensionskassen übernehmen.
Nein – müssen sie nicht. Und in vielen Fällen ist es sogar riskant.
Während Mitarbeitende bei einem Wechsel meist an Garantien denken, steht der Arbeitgeber vor einer viel wichtigeren Frage:
Welche Haftung übernehme ich, wenn ich diesen Vertrag fortführe?
In der Praxis gibt es vier Möglichkeiten:
- Übernahme der alten Zusage
- Neue Zusage + Neuvertrag, ggf. mit Kapitalübertragung
- Privatfortführung durch Mitarbeitende
- Altvertrag bleibt beim früheren Arbeitgeber und ruht
Besonders Szenario 1, die ungeprüfte Übernahme, ist kritisch.
Der neue Arbeitgeber tritt hierbei vollständig in die alte Versorgungszusage ein – inklusive aller unbekannten Risiken.
Typische Problembereiche:
- unbewusst übernommene Zuschussregelungen
- Zusatzversicherungen (BU, Pflege, Hinterbliebene) mit steuerlichen/ rechtlichen Tücken
- unsaubere Umsetzung der „versicherungsförmigen Lösung“ beim früheren Arbeitgeber
- fehlerhafte Beitragmeldungen → falsche Steuerbescheinigungen im Leistungsfall
- alte Tarife ohne Zuschussfähigkeit ab 2022
- Leistungsrisiken, falls der Altversicherer Garantien nicht mehr erfüllen kann
Diese Risiken bleiben oft jahrelang unentdeckt und zeigen sich erst im Streitfall – oder wenn die Leistung fällig wird.
Ein einzelner Vorfall kann dann schnell zum Flächenbrand werden, wenn mehrere Mitarbeitende ähnliche Altverträge mitbringen.
Sichere Lösungen aus Arbeitgebersicht:
- klare Versorgungsordnung / Betriebsvereinbarung
- Altverträge nur nach fachlicher Prüfung übernehmen
- ein einheitliches, haftungsarmes bAV‑System beim eigenen „Hausversicherer“ oder über den „Haus-Versicherungmakler“
- Neuverträge für neue Mitarbeitende, Altverträge privat oder per Übertragung fortführen
So bleibt die bAV schlank, steuerlich sauber und kontrollierbar.
3. Fehlerhafte oder fehlende Dokumentation beim Mitarbeitereintritt
Ein weiterer Blindspot:
Arbeitgeber müssen neue Mitarbeitende korrekt, nachvollziehbar und schriftlich über die bAV informieren.
Passiert das nicht, haftet das Unternehmen für Annahmen des Mitarbeitenden.
Typische Folgen:
- Mitarbeitende glauben, eine BU‑Leistung sei im Vertrag enthalten – obwohl das nie vereinbart wurde
- Unklarheiten bei Zuschussregelungen
- Falsche Erwartungen zu Garantien oder Rentenhöhen
- Streitfälle, die das Unternehmen belastend nachweisen muss
Eine fehlende oder fehlerhafte Niederschrift ist heute eine der häufigsten Ursachen für bAV Rechtsstreitigkeiten.
Warum bleiben diese Risiken so lange unentdeckt?
Weil die meisten Unternehmen glauben, bAV sei ein Produkt.
In Wahrheit ist bAV ein System, das klare Regeln, saubere Dokumentation und regelmäßige Überprüfung braucht.
Typische Ursachen für unsichtbare Risiken:
- veraltete oder fehlende Versorgungsordnung
- unterschiedliche Prozesse pro Standort oder HR‑Team
- fehlender Wissentransfer bei Personalwechsel
- übernommene Altverträge ohne Prüfung
- keine einheitliche Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden
Was bedeutet das für Entscheider und HR‑Verantwortliche?
Wer diese Risiken ignoriert, übernimmt Haftung, ohne es zu wissen.
Wer sie versteht, gewinnt:
- ✅ rechtliche Sicherheit
- ✅ saubere Prozesse
- ✅ weniger Konflikte
- ✅ klarere Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden
- ✅ ein robustes, skalierbares bAV‑System
Und vor allem:
Man verhindert teure Überraschungen, die erst sichtbar werden, wenn es längst zu spät ist.
Fazit
Es geht nicht darum, Angst zu machen.
Es geht darum, Bewusstsein zu schaffen.
Denn die teuersten bAV‑Probleme entstehen nicht durch das, was Unternehmen falsch machen –
sondern durch das, was sie nicht wissen.
Hinweis
Die in diesem Beitrag dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder individuelle Beratung zur betrieblichen Altersversorgung dar.
Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, können jedoch eine rechtliche oder steuerliche Prüfung durch zugelassene Fachleute nicht ersetzen.
Bitte beachten Sie, dass arbeitsrechtliche und steuerliche Anforderungen je nach Unternehmen, Tarifgeneration, Vertragslage und individueller Mitarbeitersituation erheblich variieren können.
Wir unterstützen Unternehmen bei der fachlichen Analyse der bAV, übernehmen jedoch keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden.
Für eine verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation kooperieren wir mit Steuerberatern oder spezialisierten Fachjuristen aus unserem bAV-Netzwerk bzw. empfehlen Ihnen diese auf Anfrage.

AssetSecur GmbH – Vorsorgekonzepte für die Buch- und Medienbranche.
Über uns – wer wir sind und wofür wir stehen
Gemeinsam stehen wir für eine Beratung, die
– verständlich ist,
– rechtssicher strukturiert,
– auf die Besonderheiten der Buch‑ und Medienwelt zugeschnitten
– und immer auf Augenhöhe mit Arbeitgebern und Mitarbeitenden erfolgt.
AssetSecur – Absicherung mit Verstand. Beratung mit Branchenkenntnis.
Mario Bartosch, Gründer und Inhaber der AssetSecur GmbH, ist
bAV‑Experte (Deutsche Maklerakademie), Dipl.-Betriebswirt für Versicherungswesen und seit mehr als zwei Jahrzehnten ausgewiesener Spezialist für die Themen betriebliche Altersversorgung, Finanzplanung und Biometrie. Seine tiefe Branchenkenntnis macht ihn zu einem der erfahrensten Ansprechpartner für Verlage, Medienhäuser und Kulturbetriebe.
Fiona Schwesig, Geschäftsführerin und Beraterin der AssetSecur GmbH, ist Kauffrau für Versicherungen und Finanzen sowie Expertin für betriebliche Altersversorgung (Deutsche Maklerakademie). Seit 2022 verstärkt sie das Unternehmen mit modernen Beratungskonzepten rund um die bAV für Arbeitnehmende sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne die üblichen Gesundheitsfragen über die „Branchenlösung Medien“.

